Fragen und Antworten zum WellandMarkt - Informationen zur Genossenschaft
Welche Vorteile bietet der Wellandmarkt für uns?
Kurze Wege, weniger Fahrzeit, mehr Freizeit.
Einkaufen und Mitbürger treffen am Wohnort.
Kundenwünsche sind möglich.
Wer ist Eigentümer des WellandMarktes und wer führt ihn?
Eigentümer ist die Genossenschaft WellandMitte eG mit ihren Mitgliedern. Der Markt wird durch einen
ehrenamtlichen Vorstand geleitet und beschäftigt fest angestellte Mitarbeiter, die durch freiwillige
Kräfte unterstützt werden.
Wie finanziert sich der WellandMarkt?
Jeder Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden und sich nach seinen persönlichen und
finanziellen Möglichkeiten daran beteiligen. Ein Kapitalanteil hat den Wert von 100,00 Euro und
es können mehrere Anteile gezeichnet werden. Je mehr Bürger mitmachen, desto besser.
Wer haftet für den WellandMarkt?
Jedes Mitglied haftet nur mit seinem Anteil.
Kann der WellandMarkt mit einem "Supermarkt" mithalten?
Der Schwerpunkt liegt auf einer fairen Preisgestaltung und nicht auf Gewinnmaximierung. Durch unseren
Großhandelspartner können wir ein optimales Preis-Leistungsverhältnis anbieten. Wer Fahrkosten und
Zeitaufwand mit berechnet, kauft im WellandMarkt sogar günstiger ein.
Warum soll ich mich am WellandMarkt beteiligen?
Durch mein bürgerliches Engagement und Einkaufsverhalten trage ich erheblich dazu bei, wie es sich
in der Zukunft in Dewangen leben lässt. Die Lebensqualität wird gesteigert, die dörfliche Gemeinschaft
gefestigt, Arbeitsplätze werden geschaffen, Einwohnerzahlen steigen.
Wie und Wo kann ich das tun?
Mit der Beitrittserklärung kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstand (Kontakte)
oder bei der Geschäftsstelle Fachsenfelder Str. 4/1 AA-Dewangen.
Betreiber und Form
WellandMitte eG, Fachsenfelder Str. 4/1, 73434 Aalen.
Organe der Genossenschaft
Vorstand: bestehend aus zwei Personen, Leitung der Genossenschaft, vierteljährliche Berichterstattung
an den Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat: bestehend aus sieben Mitgliedern. Er kontrolliert und überwacht die Vorstandschaft.
Generalversammlung: beschließendes Organ, jährliche Veranstaltung.
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden: Natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen.
Beendigung der Mitgliedschaft: Möglich durch Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von
12 Monaten, durch Tod (Mitgliedschaft geht an die Erben über und endet zum Jahresende).
Kündigung in der Anlaufphase frühestens nach zwei Jahren.
Geschäftsanteile: Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 100,00 Euro.
Mehrfachzeichnungen Person/Mitglied (unbegrenzt) sind möglich und gewünscht.
Haftung der Mitglieder: Höchstens mit dem Betrag der Einlage durch die Anteilszeichnung.
Kein Nachschuss erforderlich.
Stimmberechtigung: Erfolgt "pro Kopf" und nicht nach Höhe der Kapitaleinlage.
Zielsetzung
Versorgung der Bürger des Wellands mit Lebensmitteln und regionalen Produkten.
Frische, Regionalität und Service haben bei uns absolute Priorität.
Wirtschaftliches Ziel: ausgeglichenes Betriebsergebnis.
Räumlichkeiten
Neubau "Neue Mitte Dewangen" mit Ortsverwaltung
Beitrittserklärung und Satzung