Fragen und Antworten zum WellandMarkt - Informationen zur Genossenschaft

Welche Vorteile bietet der Wellandmarkt für uns?

Kurze Wege, weniger Fahrzeit, mehr Freizeit.

Einkaufen und Mitbürger treffen am Wohnort.

Kundenwünsche sind möglich.

 

Wer ist Eigentümer des WellandMarktes und wer führt ihn?

Eigentümer ist die Genossenschaft WellandMitte eG mit ihren Mitgliedern. Der Markt wird durch einen

ehrenamtlichen Vorstand geleitet und beschäftigt fest angestellte Mitarbeiter, die durch freiwillige

Kräfte unterstützt werden.

 

Wie finanziert sich der WellandMarkt?

Jeder Bürger kann Mitglied der Genossenschaft werden und sich nach seinen persönlichen und

finanziellen Möglichkeiten daran beteiligen. Ein Kapitalanteil hat den Wert von 100,00 Euro und

es können mehrere Anteile gezeichnet werden. Je mehr Bürger mitmachen, desto besser.

 

Wer haftet für den WellandMarkt?

Jedes Mitglied haftet nur mit seinem Anteil.

 

Kann der WellandMarkt mit einem "Supermarkt" mithalten?

Der Schwerpunkt liegt auf einer fairen Preisgestaltung und nicht auf Gewinnmaximierung. Durch unseren

Großhandelspartner können wir ein optimales Preis-Leistungsverhältnis anbieten. Wer Fahrkosten und

Zeitaufwand mit berechnet, kauft im WellandMarkt sogar günstiger ein.

 

Warum soll ich mich am WellandMarkt beteiligen?

Durch mein bürgerliches Engagement und Einkaufsverhalten trage ich erheblich dazu bei, wie es sich

in der Zukunft in Dewangen leben lässt. Die Lebensqualität wird gesteigert, die dörfliche Gemeinschaft

gefestigt, Arbeitsplätze werden geschaffen, Einwohnerzahlen steigen.

 

Wie und Wo kann ich das tun?

Mit der Beitrittserklärung kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Vorstand (Kontakte)

oder bei der Geschäftsstelle Fachsenfelder Str. 4/1 AA-Dewangen.

 

Betreiber und Form

WellandMitte eG, Fachsenfelder Str. 4/1, 73434 Aalen.

 

Organe der Genossenschaft

Vorstand: bestehend aus zwei Personen, Leitung der Genossenschaft, vierteljährliche Berichterstattung

an den Aufsichtsrat.

Aufsichtsrat: bestehend aus sieben Mitgliedern. Er kontrolliert und überwacht die Vorstandschaft.

Generalversammlung: beschließendes Organ, jährliche Veranstaltung.

 

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden: Natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen.

Beendigung der Mitgliedschaft: Möglich durch Kündigung zum Jahresende mit einer Frist von

12 Monaten, durch Tod (Mitgliedschaft geht an die Erben über und endet zum Jahresende).

Kündigung in der Anlaufphase frühestens nach zwei Jahren.

Geschäftsanteile: Die Höhe eines Geschäftsanteiles beträgt 100,00 Euro.

Mehrfachzeichnungen Person/Mitglied (unbegrenzt) sind möglich und gewünscht.

Haftung der Mitglieder: Höchstens mit dem Betrag der Einlage durch die Anteilszeichnung.

Kein Nachschuss erforderlich.

Stimmberechtigung: Erfolgt "pro Kopf" und nicht nach Höhe der Kapitaleinlage.

 

Zielsetzung

Versorgung der Bürger des Wellands mit Lebensmitteln und regionalen Produkten.

Frische, Regionalität und Service haben bei uns absolute Priorität.

Wirtschaftliches Ziel: ausgeglichenes Betriebsergebnis.

 

Räumlichkeiten

Neubau "Neue Mitte Dewangen" mit Ortsverwaltung

 

Beitrittserklärung und Satzung

 

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